manuelle Lymphdrainage (ML)

Bestandteil der komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE)

Das Lymphgefässsystem des Körpers hat die Aufgabe, die Flüssigkeit (Lymphe) aus dem Gewebe aufzunehmen und in die Blutgefässe abzuleiten.

Eine gestörte Funktionsfähigkeit dieses Drainagesystems, zum Beispiel infolge von Verletzungen oder nach Operationen und Lymphknotenentfernungen nach Tumorbehandlungen, kann zu einer Ansammlung von Flüssigkeit in den Zellzwischenräumen führen. Als Folge davon können Schwellungen (Ödeme) entstehen.

 

Die manuelle Lymphdrainage dient in einem solchen Fall als entstauende Massnahme, mit deren Hilfe die Motorik der Lymphgefässe angeregt und damit der Abtransport überschüssiger Gewebsflüssigkeit erleichtert werden soll.

Mit sanften Streichungen und speziellen Grifftechniken unterstütze ich den Lymphfluss.

 

Bei ausgeprägten lymphatischen Erkrankungen mit grossen Stauungen ist die Kompression mittels Kompressionsverbänden (Kompressionsbinden oder nach Mass gefertigte Kompressionsstrümpfe), am Ende einer manuellen Lymphdrainage unerlässlich um den Rückstau der Lymphe zu vermindern und damit eine erneute Ödembildung zu verzögern.

 

Ebenso wie die manuelle Lymphdrainage und die Kompressionstherapie gehören die Hautpflege der oft sehr verletzlichen Haut in Ödemgebieten und entstauende Bewegungsübungen zur komplexen physikalischen Entstauungstherapie (KPE). 

manuelle Lymphdrainage als Gesundheitsvorsorge

Die manuelle Lymphdrainage wird auch ohne medizinische Notwendigkeit wie eben beschrieben angewandt, denn die Lymphdrainage hat eine stark entspannende und beruhigende Wirkung und sie regt das Immunsystem an.

 

Diese sanfte Therapie wirkt entwässernd, entstauend, entgiftend, entschlackend, beruhigend, entspannend und das Immunsystem stärkend. Damit ist sie eine ideale Gesundheitsvorsorge.

Kosten und Verordnungen

In der Regel können die Behandlungskosten über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Ich empfehle Ihnen jedoch bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen und allenfalls eine Kostengutsprache einzuholen.

Wenn die Lymphdrainage über die Zusatzversicherung läuft, brauchen Sie dazu keine Verordnung.

 

Wenn Sie aufgrund eines Ödems manuelle Lymphdrainage brauchen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung mit der die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Kosten übernimmt.

 

Ebenso brauchen Sie eine ärztliche Verordnung wenn bandagiert und bestrumpft werden muss. 

Die Grundversicherung übernimmt 2 Bestrumpfungen pro Jahr.

Diese werden meist bereits in einer Rehaklinik verordnet und angepasst.